BGH hält "Screen Scraping" für zulässig
02.05.2014
LTO
Cheaptickets, Opodo, Fluege.de oder Ab-in-den-Urlaub dürfen auch weiter Flüge von Ryanair anbieten. Der Billigflieger wollte das mit seinen AGB verhindern, scheiterte nun aber vor dem BGH vorerst damit.
BGH hält "Screen Scraping" für zulässig