BGH hält "Screen Scraping" für zulässig

02.05.2014
Hotelführer

LTO

Cheaptickets, Opodo, Fluege.de oder Ab-in-den-Urlaub dürfen auch weiter Flüge von Ryanair anbieten. Der Billigflieger wollte das mit seinen AGB verhindern, scheiterte nun aber vor dem BGH vorerst damit.

BGH hält "Screen Scraping" für zulässig

Quelle: LTO

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