
Kölner Stadt-Anzeiger von Andreas Damm
Trotz der Niederlage beim Bundesverwaltungsgericht will die Stadt Köln den Hoteliers nicht vollständig ihre gezahlten Steuern erstatten. CDU und FDP reagierten empört auf das Vorhaben der Kämmerin, die sich auf geltendes Recht beruft.
Die Bettensteuer, die Hotelgäste in Köln zahlen sollen, ist in ihrer ursprünglichen Fassung rechtswidrig. Trotz der vor dem Bundesverwaltungsgericht erlittenen Niederlage will Stadtkämmerin Gabriele Klug die zu Unrecht erhobenen Abgaben nicht in voller Höhe zurückzahlen. Es sollen nur jene 135 Hotels profitieren, die gegen den Steuerbescheid geklagt hatten, teilte Klug dem Finanzausschuss am Montag mit.
Bettensteuer Köln: Stadt bleibt bei harter Linie