Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Hotelverband sorgt für Rechtsklarheit im Kleingedruckten

26.10.2021 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
Hotelführer

Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV), die zuletzt 2014 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden.

Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes, spricht aus eigener Erfahrung: „Im täglichen Umgang mit Gästen und Kunden sind AGB ein unverzichtbares Werkzeug. Mit ihnen werden generelle Fragen bei Vereinbarungen zwischen Hotels und ihren Gästen bzw. den Vertragsparteien geklärt, so dass für beide Seiten Rechtsklarheit geschaffen wird. Mit unserer turnusmäßigen Aktualisierung verringern wir das Abmahnrisiko und erhöhen so die Rechtssicherheit für unsere Hoteliers.“

Die vom Hotelverband Deutschland (IHA) herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das sogenannte „Kleingedruckte“ zu den Verträgen zwischen den Hoteliers und ihren Gästen oder Geschäftspartnern. Die AGB enthalten daher z.B. eine transparente Regelung zur Einbeziehung kommunaler Abgaben oder zur Fixierung wirtschaftlich vertretbarer Stornofristen bei Hotelaufnahmeverträgen. Letztlich enthalten die empfohlenen AGB auch Klauseln, mit denen das Hausrecht im Hotel praxisnah geltend gemacht werden kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern werden derzeit überarbeitet und nach Fertigstellung der Branche zur Verfügung gestellt.

Bei der aktuellen Überprüfung wurden die AGBH und AGBV zum einem gestrafft und zum anderen die Klauseln bezüglich „Geltungsbereich“, „Vertragsabschluss“, „Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung“, „Rücktritt des Kunden und des Hotels“ sowie des „Gerichtsstands“ neu gefasst. Bei den AGBV 6.0 wurden zusätzlich noch Klauseln zum „Mindestumsatz“ sowie zu „urheberrechtlich relevanten Vorgängen“ und „behördliche Erlaubnisse bzw. Auflagen“ aufgenommen.

„Wir empfehlen daher allen IHA-Mitgliedern, die bisher verwendeten AGB aus ihren Vertragsunterlagen, Musterverträgen, Briefen, E-Mail-Vorlagen, Homepage, etc. zu entfernen und gegen unsere aktuellen Versionen AGBH 8.1 oder AGBV 6.0 auszutauschen,“ erklärt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.

Die überarbeiteten AGB-Empfehlungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) und für Veranstaltungen (AGBV 6.0) sind ab sofort als PDF- und Word-Datei verfügbar und wurden als bewährter Service ins Englische übersetzt. IHA-Mitglieder können die vollständig überarbeiteten „AGBH 8.1“ und „AGBV 6.0“ bereits jetzt

im Extranet des Hotelverbandes

kostenfrei herunterladen. Ebenfalls kann hier auch das Muster eines Hotelaufnahmevertrages heruntergeladen werden. „Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden,“ empfiehlt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.

Nichtmitglieder können die vom Hotelverband Deutschland (IHA) empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter (www.hotellerie.de/publikationen) beziehen. Einzeln kosten die AGB für den Hotelaufnahmevertrag oder für Veranstaltungen je 55 Euro. Im Vorteilspaket sind die beiden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zusammen nur 99 Euro zu erwerben. Weitere Informationen und Packages sind unter www.iha-service.de (für Mitglieder im IHA-Extranet) abrufbar.

----------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

Weitere
26.03.2023
Künstliche Intelligenz CheckGPT unterstützt Hotels und Gäste gleichermaßen bei Hotelbewertungen

Künstliche Intelligenz kommt beim Yield Management und bei den Chatbots der Hotellerie schon seit einiger Zeit zum Einsatz, seit kurzem nehmen entsprechende Tools sogar Küchenchefs die Speisenplanung (ChefGPT) und Hoteliers die Beantwortung von Gästebewertungen (MARA) ab. Aufbauend auf der rasanten Entwicklung der KI-Technologien von ChatGPT (OpenAI) und DeepMind (Google) gehen nun der Hotelverband Deutschland (IHA) und die schweizerische Hochschule HES-SO Valais/Wallis in einem Gemeinschaftsprojekt noch einen konsequenten Schritt weiter und bringen voraussichtlich schon im 2. Quartal 2023 mit der Eigenentwicklung CheckGPT eine KI-basierte Software zum (Vor-)Verfassen von Gästebewertungen auf den Markt.

22.03.2023
Neu in IHA-Buchserie Praxiswissen: "Arbeitswelt Hotellerie" - Erfolgreiche Fachkräftegewinnung, kooperative Führungskultur und nachhaltige Personalentwicklung

In Zusammenarbeit mit dem Erich Schmidt Verlag gibt der Hotelverband Deutschland (IHA) in seiner Buchserie „Praxiswissen Hotellerie“ mit dem 4. Band eine aktuelle und umfassende Orientierungshilfe zur „Arbeitswelt Hotellerie – Erfolgreiche Fachkräftegewinnung, kooperative Führungskultur und nachhaltige Personalentwicklung“ heraus.

21.03.2023
GVFH vergibt gemeinsam mit IHA und der Deutschen Hotelakademie drei Stipendien

Der Hotelverband Deutschland (IHA) freut sich, dass auch in diesem Jahr der Gemeinnützige Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) e.V. gemeinsam mit der Deutschen Hotelakademie (DHA) einen Studienplatz für die Weiterbildung zum Hotelbetriebswirt (DHA) sowie zwei Studienplätze für die berufsbegleitende Weiterbildung Nachhaltigkeitsmanager (DHA + Greensign©) vergeben.