Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Hotelverband sorgt für Rechtsklarheit im Kleingedruckten

26.10.2021 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV), die zuletzt 2014 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden.

Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes, spricht aus eigener Erfahrung: „Im täglichen Umgang mit Gästen und Kunden sind AGB ein unverzichtbares Werkzeug. Mit ihnen werden generelle Fragen bei Vereinbarungen zwischen Hotels und ihren Gästen bzw. den Vertragsparteien geklärt, so dass für beide Seiten Rechtsklarheit geschaffen wird. Mit unserer turnusmäßigen Aktualisierung verringern wir das Abmahnrisiko und erhöhen so die Rechtssicherheit für unsere Hoteliers.“

Die vom Hotelverband Deutschland (IHA) herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das sogenannte „Kleingedruckte“ zu den Verträgen zwischen den Hoteliers und ihren Gästen oder Geschäftspartnern. Die AGB enthalten daher z.B. eine transparente Regelung zur Einbeziehung kommunaler Abgaben oder zur Fixierung wirtschaftlich vertretbarer Stornofristen bei Hotelaufnahmeverträgen. Letztlich enthalten die empfohlenen AGB auch Klauseln, mit denen das Hausrecht im Hotel praxisnah geltend gemacht werden kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern werden derzeit überarbeitet und nach Fertigstellung der Branche zur Verfügung gestellt.

Bei der aktuellen Überprüfung wurden die AGBH und AGBV zum einem gestrafft und zum anderen die Klauseln bezüglich „Geltungsbereich“, „Vertragsabschluss“, „Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung“, „Rücktritt des Kunden und des Hotels“ sowie des „Gerichtsstands“ neu gefasst. Bei den AGBV 6.0 wurden zusätzlich noch Klauseln zum „Mindestumsatz“ sowie zu „urheberrechtlich relevanten Vorgängen“ und „behördliche Erlaubnisse bzw. Auflagen“ aufgenommen.

„Wir empfehlen daher allen IHA-Mitgliedern, die bisher verwendeten AGB aus ihren Vertragsunterlagen, Musterverträgen, Briefen, E-Mail-Vorlagen, Homepage, etc. zu entfernen und gegen unsere aktuellen Versionen AGBH 8.1 oder AGBV 6.0 auszutauschen,“ erklärt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.

Die überarbeiteten AGB-Empfehlungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) und für Veranstaltungen (AGBV 6.0) sind ab sofort als PDF- und Word-Datei verfügbar und wurden als bewährter Service ins Englische übersetzt. IHA-Mitglieder können die vollständig überarbeiteten „AGBH 8.1“ und „AGBV 6.0“ bereits jetzt

im Extranet des Hotelverbandes

kostenfrei herunterladen. Ebenfalls kann hier auch das Muster eines Hotelaufnahmevertrages heruntergeladen werden. „Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden,“ empfiehlt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.

Nichtmitglieder können die vom Hotelverband Deutschland (IHA) empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter (www.hotellerie.de/publikationen) beziehen. Einzeln kosten die AGB für den Hotelaufnahmevertrag oder für Veranstaltungen je 55 Euro. Im Vorteilspaket sind die beiden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zusammen nur 99 Euro zu erwerben. Weitere Informationen und Packages sind unter www.iha-service.de (für Mitglieder im IHA-Extranet) abrufbar.

----------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

Weitere
13.05.2024
Digital Markets Act (DMA): Europäische Kommission benennt Booking.com als Gatekeeper

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act (DMA) benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen. HOTREC unterstützt die offizielle Benennung nachdrücklich. Europäische Hoteliers sind mit viel zu vielen unfairen Geschäftspraktiken und Beeinträchtigungen von Booking.com konfrontiert, die ihre Leistungsfähigkeit enorm beeinträchtigen.

13.05.2024
IHA-Branchenreport „Hotelmarkt Deutschland 2024“ erschienen

Der Hotelverband Deutschland (IHA) veröffentlichte heute seinen aktuellen Branchenreport „Hotelmarkt Deutschland 2024“. Die bereits 23. Ausgabe dieses Standardwerkes der Hotellerie bildet die konjunkturelle Entwicklung der Branche, Kennziffern und Analysen für das Jahr 2023 ab.

07.05.2024
Hotelverband und DEHOGA legen Positionen zur Europawahl vor und rufen zur Teilnahme auf
Publikation von DEHOGA und IHA: Positionen des Gastgewerbes zur Europawahl 2024

(Berlin, 7. Mai 2024) Gut einen Monat vor der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni haben der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) den detaillierten Forderungskatalog des Gastgewerbes an die europäische Politik der Öffentlichkeit präsentiert. Der Wahlcheck mit den konkreten Fragen der Verbände wurde bereits im April bei den Parteien zur Beantwortung eingereicht. In den jetzt vorgelegten „Positionen des Gastgewerbes zur Europawahl 2024“ betonen die Verbände die hohe wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Gastronomie und Hotellerie, zeigen die zentralen Handlungsfelder auf der europäischen Ebene auf und leiten daraus die konkreten Branchenerwartungen an die zukünftigen Europaparlamentarier ab.