Sozialversicherung

25.04.2022

BGN-Beitrag 2021 bleibt stabil

@ Jörg Schiffeler / jus

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat den Beitragsfuß 2021 auf 0,342 Euro festgesetzt (je 100 Euro Entgelt in der Gefahrklasse 1). Außerdem wurde entschieden, die Mitgliedsbeiträge aus den Betriebsmitteln der Berufsgenossenschaft zu stützen.

Für die bei der BGN versicherten Betriebe bedeutet das: Mit den im Laufe des Jahres 2021 geleisteten Vorschüssen ist der BGN-Beitrag 2021 bezahlt. Nachzahlungen werden für 2021 nicht fällig.

Die weitere Entwicklung der SARS-CoV2-Pandemie und des Ukrainekrieges und deren wirtschaftliche Folgen für die bei der BGN versicherten Branchen sind derzeit nicht absehbar. Deshalb und aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung hat die BGN beschlossen, die Vorschüsse für 2022 auf 0,352 Euro festzulegen. So soll einer plötzlichen Beitragserhöhung im nächsten Jahr vorgebeugt werden.

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