Verbraucherrecht
Neue Preisangabenverordnung ab 28. Mai 2022
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Anfang November 2021 ist der Entwurf der Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV) durch das Bundeskabinett beschlossen worden. Die Novelle, die sowohl im Hinblick auf Fragen aus der Rechtsprechung, als auch auf europäisches Recht erfolgt ist, beinhaltet Änderungen in verschiedenen Bereichen und tritt am 28. Mai 2022 in Kraft. Entsprechende Vorgaben ergeben sich aus der sogenannten „Omnibus“-Richtlinie (2019/2161/EU).
Änderungen finden sich beispielsweise bei der Grundpreisangabe. Diese muss zukünftig „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“ erfolgen, aber nicht mehr zwingend in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis. Bei Werbungen mit Preissenkungen wird der Bezugspreis neu geregelt und es gibt spezielle Regelungen für Preise beim punktuellen Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.