Mehrwertsteuer

17.05.2022

Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf der politischen Tagesordnung

© ClipDealer

Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der Deutsche Bundestag am 13. Mai über die Entfristung der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) beraten. Als Ergebnis der Debatte wurde der Antrag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss, mitberatend sind die vier Ausschüsse für Haushalt, Wirtschaft, Ernährung/Landwirtschaft und Tourismus.

Der Antrag ist somit nicht - wie gewöhnlich die allermeisten Oppositionsanträge - direkt abgewiesen worden und bleibt erst einmal auf der politischen Agenda. 

Parallel ist das Thema auch auf die Agenda des Bundesrats gesetzt worden. Am 20. Mai berät dieser über den Empfehlungsbeschluss seines Wirtschaftsausschusses, der neben der dauerhaften Geltung der 7%-Mehrwertsteuer auf Speisen auch die Einbeziehung von Getränken in der Gastronomie empfiehlt.

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