Verteuerung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber mit mind. 20 Arbeitsplätzen geplant

Der Referentenentwurf zu einem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ sieht eine deutliche Erhöhung der sog. Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber vor.
Zum Hintergrund: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen - laut Entwurf - eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - auf mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt, je nachdem wie weit der Arbeitgeber unter den geforderten 5% liegt. In der dritten Staffel beispielsweise, die für Arbeitgeber mit einer Beschäftigungsquote unter 2% greift, sind derzeit 320 € jährlich je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zu zahlen. Für Arbeitgeber mit weniger als 40 bzw. weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten Sonderregelungen mit einer geringeren Zahl an Pflichtarbeitsplätzen.
Die Euro-Beträge in den drei bisherigen Staffeln sollen erhöht werden, und zwar beispielsweise in der dritten Staffel von 320 € auf 360 €. Es soll eine zusätzliche vierte Staffel bei der Ausgleichsabgabe eingeführt werden für Arbeitgeber, die laut Anzeigeverfahren keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen: Diese vierte Staffel soll mit 720 € doppelt so hoch sein wie die "normale" Staffel. Sie soll ab dem Jahr 2024 gelten, so dass sie erstmalig zum 31. März 2025 gezahlt werden müsste.
Das Kabinett fasst voraussichtlich am 21. Dezember 2022 den Beschluss.