Human Resources

09.12.2022

Verteuerung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber mit mind. 20 Arbeitsplätzen geplant

© ClipDealer

Der Referentenentwurf zu einem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ sieht eine deutliche Erhöhung der sog. Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber vor.

Zum Hintergrund: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen - laut Entwurf - eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie nicht -  wie gesetzlich vorgeschrieben - auf mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt, je nachdem wie weit der Arbeitgeber unter den geforderten 5% liegt. In der dritten Staffel beispielsweise, die für Arbeitgeber mit einer Beschäftigungsquote unter 2% greift, sind derzeit 320 € jährlich je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zu zahlen. Für Arbeitgeber mit weniger als 40 bzw. weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten Sonderregelungen mit einer geringeren Zahl an Pflichtarbeitsplätzen.

Die Euro-Beträge in den drei bisherigen Staffeln sollen erhöht werden, und zwar beispielsweise in der dritten Staffel von 320 € auf 360 €. Es soll eine zusätzliche vierte Staffel bei der Ausgleichsabgabe eingeführt werden für Arbeitgeber, die laut Anzeigeverfahren keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen: Diese vierte Staffel soll mit 720 € doppelt so hoch sein wie die "normale" Staffel. Sie soll ab dem Jahr 2024 gelten, so dass sie erstmalig zum 31. März 2025 gezahlt werden müsste.

Das Kabinett fasst voraussichtlich am  21. Dezember 2022 den Beschluss.

Weitere
22.07.2024
Screenscraping

Die irische Fluggesellschaft Ryanair konnte einen wichtigen Punktsieg in ihrem Kampf gegen die Geschäftspraktiken der Online-Buchungsplattform Booking.com erzielen. Wie das Branchenmedium fvw Travel Talk berichtet, urteilte eine Jury im US-Bundesstaat Delaware einstimmig zugunsten der irischen Billigfluggesellschaft und dessen Vorwurf, dass Booking.com mit der Aktivität des "Screenscraping" gegen den U.S. Computer Fraud and Abuse Act verstoßen habe, weswegen der Fluggesellschaft wirtschaftlicher Schaden entstanden sei. Zudem betonte die Jury, dass Booking.com "wissentlich und mit betrügerischer Absicht" gehandelt habe.

22.07.2024
Nachhaltigkeit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, auch "Heizungsgesetz" genannt), das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und die europäische Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) weisen aufgrund ihrer Komplexität inhaltliche Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Wir greifen in dieser M@ilnews die wichtigsten Aspekte für die Hotellerie auf.

22.07.2024
Distribution
From The Desk - HOTREC Distribution Study

In der dritten Folge von #FromTheDesk stellt IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke die Hoteldistributionsstudie 2024 von HOTREC vor. Zum sechsten Mal in Folge wurden belastbare Antworten von über 3.000 Hoteliers in ganz Europa auswertet, davon über 800 Antworten aus Deutschland.