Die Button-Lösung gilt bereits seit dem 1. August 2012 und muss ab diesem Zeitpunkt auch in der Hotellerie umgesetzt werden. Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 entschieden, dass ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig versteht, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.
Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes im Januar 2020 und der im März 2021 eingefügten Experimentierklausel kann die Branche endlich Schritt für Schritt digitale Check-in Verfahren in Angriff nehmen und elektronische Meldeverfahren einsetzen.
Die bisherigen und neuen Regelungen zum Melderecht inklusive der digitalen Umsetzungsmöglichkeiten der besonderen Hotelmeldepflicht hat der Hotelverband in einem aktualisierten Merkblatt „Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie“ aufbereitet.
IHA-Mitgliedern steht das Merkblatt "Das Bundesmeldegesetz - Vorschriften und Änderungen" kostenfrei im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.
Hotelmitglieder der DEHOGA-Landesverbände können das IHA-Merkblatt kostenfrei bei ihrem Landesverband anfordern.
Die Insolvenzabsicherung von Pauschalreiseanbietern hat seit dem 1. November im Grundsatz über den neu gegründeten Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zu erfolgen. Dies betrifft auch in Deutschland gelegene Hotels, sofern sie Pauschalreisen im reiserechtlichen Sinne anbieten und hierfür Vorauszahlungen von ihren Gästen verlangen.
Die bisherigen und neuen Regelungen zum Reiserecht inklusive Praxistipps hat der Hotelverband nun in einem Merkblatt für Hoteliers aufbereitet.
IHA-Mitgliedern steht das Merkblatt "Reiserecht & Reisesicherungsfonds - Informationen und Praxistipps" kostenfrei im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.
Hotelmitglieder der DEHOGA-Landesverbände können das IHA-Merkblatt kostenfrei bei ihrem Landesverband anfordern.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt seinen Mitgliedern und allen anderen Hotels die AGBH 8.1 unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Gästen. Dabei steht es den einzelnen Hotels frei, der Empfehlung zu folgen oder andere AGB zu verwenden.
IHA-Mitgliedern stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) kostenlos im verbandlichen Extranet zum Download sowie zur individuellen Bearbeitung zur Verfügung. Ebenfalls kann hier auch das Muster eines Hotelaufnahmevertrages heruntergeladen werden.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt seinen Mitgliedern und allen anderen Hotels die AGBV 6.0 unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Gästen. Dabei steht es den einzelnen Hotels frei, der Empfehlung zu folgen oder andere AGB zu verwenden.
IHA-Mitgliedern stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGBV 6.0) im IHA-Extranet unter der Rubrik "Download" kostenfrei zur Verfügung.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt seinen Mitgliedern und allen anderen Hotels die AGBH 8.1 und AGBV 6.0 unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Gästen. Dabei steht es den einzelnen Hotels frei, der Empfehlung zu folgen oder andere AGB zu verwenden.
IHA-Mitgliedern stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGBV 6.0) kostenlos im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung. Ebenfalls kann hier auch das Muster eines Hotelaufnahmevertrages heruntergeladen werden.