IHA-Merkblatt "Rechtliche Anforderungen an den Buchungs-Button"

Seiten: 12
Format: PDF-Datei
Verlag: Hotelverband Deutschland (IHA)
Erscheinungsmonat und Jahr: 04/2022

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Die Button-Lösung gilt bereits seit dem 1. August 2012 und muss ab diesem Zeitpunkt auch in der Hotellerie umgesetzt werden. Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 entschieden, dass ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig versteht, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.

Aus diesem Anlass machen wir erneut auf die „Button-Lösung“ aufmerksam und empfehlen Ihnen, die Buchungsstrecke auf Ihrer Homepage in allen Sprachfassungen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Zudem sollten Sie die Buchungsstrecken Ihrer Vermittlungspartner auf Einhaltung der sogenannten „Button-Lösung“ checken.

Hoteliers und Buchungsportale (OTAs) mit eigenem Online-Buchungstool, auf dem Gäste noch mit dem lapidaren Hinweis "Buchen" oder „Buchung abschließen"-Button buchen, sind nach unserer Rechtsauffassung nicht zulässig. Es drohen Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherschützern.

Das IHA-Merkblatt  soll Hoteliers bei der Prüfung helfen, ob und was in den Buchungstools geändert werden muss und steht hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

*) Der Vorzugspreis wird vorbehaltlich unserer Prüfung und durch den Nachweis Ihrer Angaben gewährt. Mitgliedshotels im DEHOGA weisen Ihre Mitgliedschaft durch Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes nach. Für Schüler und Studenten genügt der Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte eine Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an shop@iha-service.de senden.

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Hotelmitglieder der DEHOGA-Landesverbände können das IHA-Merkblatt kostenfrei bei ihrem Landesverband anfordern.