Zweckentfremdungsverbot in Berlin: Portale müssen Daten von Anbietern illegaler Ferienwohnungen rausgeben
02.04.2017
von Fatina Keilani, Der Tagesspiegel
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Internetportale sind verpflichtet, Namen und Adressen von Vermietern illegaler Ferienwohnungen den Bezirken mitzuteilen.
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