Zweckentfremdungsverbot in Berlin: Portale müssen Daten von Anbietern illegaler Ferienwohnungen rausgeben

02.04.2017
Hotelführer
1Berliner Funkturm; © Eva K. / CC BY-SA .5
1Berliner Funkturm; © Eva K. / CC BY-SA .5

von Fatina Keilani, Der Tagesspiegel

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Internetportale sind verpflichtet, Namen und Adressen von Vermietern illegaler Ferienwohnungen den Bezirken mitzuteilen.

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Quelle: Tagesspiegel

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