Wohnung verloren wegen Airbnb
02.10.2013
20min online
Das Portal Airbnb kann einem Wohnungsmieter zum Verhängnis werden
Einem Zürcher wurde die Wohnung gekündigt, weil er seine vier Wände über Airbnb an Touristen untervermietet hat. Das hätte er dem Vermieter melden müssen.
Wer seine gemietete Bleibe über Airbnb oder ähnliche Portale an Dritte vermittelt, der geht ein Untermietverhältnis ein. So lautet die generelle Meinung der Juristen. Laut Gesetz ist ein solches Angebot dem Hausbesitzer zu melden, auch wenn dieser eine Untermiete im Normalfall nicht verbieten kann.