Wettbewerbsrecht

26.11.2022

EU-Kommission nimmt geplante Übernahme von eTraveli durch Booking unter die Lupe

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um die geplante Übernahme der Flugo Group Holdings AB, die unter dem Namen „eTraveli“ auftritt, durch Booking Holdings („Booking“) auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung zu prüfen. Die Kommission befürchtet, dass die geplante Übernahme es Booking ermöglichen würde, seine Stellung auf dem Markt für die Online-Unterkunftvermittlung zu stärken. Sowohl der Hotelverband Deutschland (IHA) als auch unser europäische Dachverband HOTREC haben umfassende Stellungnahmen abgegeben.

Sowohl Booking als auch eTraveli erbringen Online-Reisebürodienste, wobei Booking hauptsächlich Unterkünfte und eTraveli vor allem Flüge vermittelt. Booking ist zudem – hauptsächlich über die Preisvergleichsplattform KAYAK – auf dem Markt für Metasuchdienste tätig.

Vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission

Die vorläufige Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass Booking eine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Erbringung von Online-Unterkunftvermittlungsdiensten innehaben könnte und dass das Vorhaben, die Flugvermittlungsdienste von eTraveli in das Dienstleistungsportfolio von Booking einzubinden, den Wettbewerb in diesem Bereich erheblich einschränken könnte.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass der Zusammenschluss zu einer Erhöhung der Marktzutritts- und Expansionsschranken für konkurrierende Online-Reisebüros führen könnte. So könnten insbesondere die Möglichkeiten der Wettbewerber zur Akquise neuer Kunden eingeschränkt werden. Außerdem könnten durch eine Erhöhung der Marktzutrittsschranken die Netzeffekte verstärkt werden. Dies wiederum könnte den Wettbewerb im Bereich der Online-Reisebürodienste verringern und zu höheren Kosten für Hotels und andere Beherbergungsanbieter sowie zu höheren Preisen für die Endkunden führen.

Darüber hinaus deuten die Ergebnisse des Vorprüfverfahrens darauf hin, dass Booking in der Lage sein und einen wirtschaftlichen Anreiz haben könnte, konkurrierende Online-Flugvermittlungsdienste auszuschließen, indem es beispielsweise deren Sichtbarkeit auf seiner Preisvergleichsplattform KAYAK verringert und die Wettbewerber daran hindert, Kunden für ihre Dienste zu gewinnen. Eine solche Ausschlussstrategie könnte den Wettbewerb auf den Märkten für Online-Unterkunftvermittlungsdienste einschränken, da Online-Flugvermittlungsdienste ein wichtiger Vertriebskanal für die Kundenakquise sein könnten. Die Kommission wird nun die Auswirkungen des Vorhabens eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen.

Das Vorhaben wurde am 10. Oktober 2022 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Booking hat im Rahmen des Vorprüfverfahrens keine Verpflichtungszusagen unterbreitet, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 31. März 2023, einen Beschluss erlassen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

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