Wettbewerbsrecht

15.11.2022
Hotelführer

IHA-Stellungnahme zur Konsultation zu Erfahrungen mit Gatekeepern unter den digitalen Plattformen

Bild: Vector Image Plus/Shutterstock
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Zum 1. November 2022 ist das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft getreten. Die neue Verordnung soll unlauteren Praktiken von Unternehmen ein Ende setzen, die als so genannte Gatekeeper (Torwächter) in digitalen Märkten fungieren. Der DMA wurde von der EU-Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen und im März 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. In einigen Monaten wird die EU-Kommission mit ihrer direkten Aufsicht über die großen digitalen Plattformen beginnen. Dabei wird sie vom Bundeskartellamt unterstützt.

Damit von den neuen Regeln möglichst schnell kleine und große Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren können, bat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um Unterstützung aus der Zivilgesellschaft. Jeder, der negative Erfahrungen mit großen Digitalunternehmen gemacht hat und davon ausgeht, dass die Verhaltensweise zukünftig nach dem DMA verboten sein könnte, war eingeladen, dem BMWK seinen Fall zu schildern.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der festen Überzeugung, dass die Booking Holdings Inc. zu den „designierten Gatekeepern“ gehören wird, und wir regen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundeskartellamt ausdrücklich dazu an, bei der EU-Kommission dafür einzutreten, dass auch die Booking Holdings Inc. als Gatekeeper benannt wird.

In unserer Eingabe an das BMWK haben wir einige Punkte zusammengestellt, in denen wir ein regelwidriges Verhalten im Sinne des DMA sehen. Die Eingabe des Hotelverbands Deutschland (IHA) zu den Verhaltensweisen des Online-Hotelbuchungsportals Booking.com, die nach dem Digital Markets Act (DMA) verboten seien werden, finden Sie untenstehend.

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