Warnung

25.11.2025

Unerwünschte Werbeanrufe und mögliche Abofallen im Zusammenhang mit „ConnectHouse UG“

Der Hotelverband Deutschland (IHA) macht seine Mitglieder auf aktuelle Hinweise zu unerwünschten Werbeanrufen aufmerksam, die von der ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) mit ihrer Plattform Fewospezis.de ausgehen und sich insbesondere an Vermieter, kleinere Unternehmen und Selbständige richten. In den berichteten Fällen ist von möglichen „Abofallen“ die Rede, bei denen telefonisch Vertragsverhältnisse über kostenpflichtige Dienstleistungen angebahnt werden sollen.

Die Vorgehensweise gleicht sich stets: Nach einem Kaltanruf folgt eine E-Mail mit einem angeblich „kostenlosen Testangebot“. Wer nicht aktiv widerspricht, erhält wenig später Rechnungen von mehreren Hundert Euro pro Jahr. Unter Verdacht stehen zudem weitere Domains wie rooms24.de, auftragsagentur24.de und urlaubfinder24.de.

Nach Berichten von Rechtsanwälten auf anwalt.de werden Betroffene telefonisch kontaktiert, ohne zuvor eine ausdrückliche Einwilligung in Telefonwerbung erteilt zu haben. Im Rahmen dieser Gespräche sollen kostenpflichtige Leistungen (z.B. Einträge/Präsenzen auf Online-Plattformen oder „Vermarktungsleistungen“) angeboten werden. Teilweise wird geschildert, dass der werbliche Charakter der Gespräche und die Kostenpflichtigkeit der Angebote nicht hinreichend transparent seien und hierdurch der Eindruck eines unverbindlichen  Angebots entstehen könne.

Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sind als gewerbliche Kunden in besonderem Maße von aggressiver Telefonakquise betroffen:

  • Gewerbliche Anbieter haben – anders als Verbraucher – in der Regel kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht bei telefonisch geschlossenen Verträgen.
  • Ein unbedachtes „Ja“ im Telefonat kann unter Umständen bereits als Vertragsschluss gewertet werden, wenn der Inhalt des Angebots ausreichend konkret beschrieben wurde.
  • Später übersandte „Auftragsbestätigungen“ oder „Vertragsunterlagen“ werden in der Praxis vielfach als Grundlage für Zahlungsaufforderungen und Mahnungen herangezogen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt seinen Mitgliedern unbekannte Anrufer kritisch prüfen und am Telefon keine Verträge zu schließen. Sollte der Verdacht bestehen, in eine Abofalle geraten zu sein, empfehlen wir, sich frühzeitig an eine auf gewerblichen Rechtsschutz / Vertragsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden und den Hotelverband Deutschland zu informieren, damit wir die Lage für die Branche besser einschätzen können.

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