VG Arnsberg zu Nachbarschaftsstreit: BVB-Fahne weht weiter
Legal Tribune Online
Ein wichtiges - vereinsneutrales ;-) - Urteil für alle Fußballfans zum Auftakt der neuen Bundesliga-Saison:
Eine gehisste Fahne des Fußballclubs Borussia Dortmund in Hemer im Sauerland beschäftigte zuletzt das VG Arnsberg. Ein Nachbar fühlte sich hierdurch so sehr belästigt, dass er Beseitigungsklage erhob. Er hielt Mast und Fahne unter anderem für eine unzulässige Werbeanlage, da der BVB ein börsennotiertes Unternehmen sei. Für seine Argumentation hatte das Gericht allerdings nichts übrig.
Eine gehisste BVB-Fahne mit einem meterhohen Fahnenmast ist eine in Wohngebieten zulässige Nebenanlage und stellt keine eigene gewerbliche Betätigung dar. Unabhängig davon, dass Borussia Dortmund ein an der Börse vertretener Fußballverein ist. Das entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg (Urt. v. 15.07.2013, Az. 8 K 1679/12). ...
VG Arnsberg zu Nachbarschaftsstreit: BVB-Fahne weht weiter