Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht, wie wir bereits mit unserer M@ilnews 39/2022 am 14. September 2022 berichteten. Der Lebensmittelverband gibt in einem Fragen- & Antworten-Katalog aktuelle Hinweise zur Umsetzung dieser Mehrwegangebotspflicht. Zusätzlich erhalten Sie hilfreiche Informationen zur Auslegung der für die Mehrwegangebotspflicht relevanten Regelungen des Verpackungsgesetzes.
Der Fragen- & Antworten-Katalog bietet Ihnen für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen zur Mehrwegangebotspflicht eine Orientierungshilfe. Ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter „Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht“ existiert bisher nicht. Mit einem solchen ist frühestens im Februar 2023 zu rechnen, das heißt erst nachdem die Mehrwegangebotspflicht bereits gilt.
Den Fragen- & Anworten-Katalog finden Sie hier: