Nachhaltigkeit

09.12.2022
Hotelführer

Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht, wie wir bereits mit unserer M@ilnews 39/2022 am 14. September 2022 berichteten. Der Lebensmittelverband gibt in einem Fragen- & Antworten-Katalog aktuelle Hinweise zur Umsetzung dieser Mehrwegangebotspflicht. Zusätzlich erhalten Sie hilfreiche Informationen zur Auslegung der für die Mehrwegangebotspflicht relevanten Regelungen des Verpackungsgesetzes.

Der Fragen- & Antworten-Katalog bietet Ihnen für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen zur Mehrwegangebotspflicht eine Orientierungshilfe. Ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter „Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht“ existiert bisher nicht. Mit einem solchen ist frühestens im Februar 2023 zu rechnen, das heißt erst nachdem die Mehrwegangebotspflicht bereits gilt.

Den Fragen- & Anworten-Katalog finden Sie hier:

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.