Update-Informationen zu der seit 1. Januar 2023 gültigen Mehrwegangebotspflicht

Wie bereits mehrfach berichtet, gilt seit dem 1. Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht. Speisen und Getränke, die zum Mitnehmen in Einwegverpackungen verkauft werden, müssen seit dem Jahreswechsel jeweils auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Zur genauen Einordnung der Regelungen, stellen wir Ihnen umfangreiche Informationen und Merkblätter zu den verschiedenen Aspekten der Mehrwegangebotspflicht zur Verfügung.
Quelle: DEHOGA Bundesverband