Vermietung ist rücksichtslos: Ferienwohnungen im Wohngebiet verboten

28.02.2014
Hotelführer

n-tv

Wer langfristig mit seinen Nachbarn auskommen muss, verhält sich oft anders als ein Tourist, der eine Ferienwohnung nur für ein paar Tage bezieht. Das Berliner Verwaltungsgericht erklärt Ferienwohnungen im Wohngebiet deshalb für unzulässig.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die dauerhafte Vermietung von Wohnungen an wechselnde Feriengäste verboten. Ferienwohnungen in einem allgemeinen Wohngebiet seien rücksichtslos, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss (Az. VG 13 L 274. 139).

Vermietung ist rücksichtslos: Ferienwohnungen im Wohngebiet verboten

Quelle: n-tv

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