Verbraucherschutz

21.10.2022
Hotelführer

Neuregelungen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Salatkopf; © AfroBrazilian / Wikimedia CC Attribution-Share Alike 3.0

Seit 1. September 2022 gelten neue Regelungen zur Übermittlung der Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Die Rückverfolgbarkeitsinformationen müssen ab 31. Dezember 2022 zusätzlich in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format vorgehalten werden. 

Für eine umfassende Aufklärung über dieses Thema und um Ihnen für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen weitergehende Handlungsvorschläge zu geben, hat der DEHOGA Bundesverband hierzu ein Merkblatt erstellt: Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Hintergrundinformationen und Handlungsvorschläge (Stand: Oktober 2022).

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.