Neuregelungen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Seit 1. September 2022 gelten neue Regelungen zur Übermittlung der Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Die Rückverfolgbarkeitsinformationen müssen ab 31. Dezember 2022 zusätzlich in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format vorgehalten werden.
Für eine umfassende Aufklärung über dieses Thema und um Ihnen für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen weitergehende Handlungsvorschläge zu geben, hat der DEHOGA Bundesverband hierzu ein Merkblatt erstellt: Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Hintergrundinformationen und Handlungsvorschläge (Stand: Oktober 2022).