Verbraucherschutz

08.04.2022
Hotelführer

Schaltfläche bei Online-Hotelbuchung muss Zahlungsverpflichtung klar benennen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit seiner Entscheidung vom 7. April 2022 (Rechtssacche C-249/21) klargestellt, dass für Ver­brau­cher auch bei On­line-Hotelbuchungen schon al­lein an­hand der For­mu­lie­rung auf der Schalt­flä­che klar sein muss, dass durch An­kli­cken eine Zahlungs­ver­pflich­tung ausgelöst wird und ein Ver­trag zu­stan­dekommt.

Im Mittelpunkt des Ausgangsstreits steht die Internet-Plattform Booking.com, welche neben der Formulierung „Buchung abschließen“ auch Formulierungen wie „Buchen“ oder „Jetzt buchen“ verwendet. Das Amtsgericht Bottrop hatte ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet und muss nun nach dessen Maßgabe klären, ob diese Formulierungen von Booking.com ausreichend im Sinne der gesetzlichen Vorgaben sind.

Insbesondere muss das Amtsgericht Bottrop prüfen, ob der Begriff „Buchung“ in der deutschen Sprache sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Vorstellung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zwangsläufig und systematisch mit der Begründung einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht wird. Falls dies zu verneinen sei, sei der Ausdruck „Buchung abschließen“ mehrdeutig und die Formulierung genüge dann nicht den Anforderungen der Richtlinie.

Das Vorlagegericht hatte seine vorläufige Einschätzung hinsichtlich der Eindeutigkeit des Wortes „Buchung“ bereits im Vorlageersuchen zum EuGH zum Ausdruck gebracht. Dort hieß es bereits, das Gericht sei der Ansicht, „dass der Begriff ‚Buchung‘ in den Worten ‚Buchung abschließen‘ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden werde, sondern häufig auch als Synonym für eine ‚unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung‘ verwendet werde“.

Unser entsprechend aktualisiertes IHA-Merkblatt „Online-Buchung von Hotelzimmern - Rechtliche Anforderungen an den Buchungs-Button" finden Sie untenstehend.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird über den Fortgang dieses Verfahren selbstverständlich weiter berichten.

Lesen Sie hierzu auch den Blogpost "Vorgeknöpft" von Markus Luthe vom 7. April 2022!

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