
Die EU-Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden haben das Ergebnis einer jährlichen „Durchforstung“ von Internetseiten auf Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht auf Online-Märkten veröffentlicht. Schwerpunkt sei dieses Jahr die ökologische Schönfärberei, das sogenannte „Greenwashing“, gewesen. Dabei seien bei der Prüfung von 344 augenscheinlich zweifelhaften umweltbezogenen Angaben erhebliche Mängel festgestellt worden.
So habe es in rund der Hälfte der Fälle an ausreichenden Informationen gefehlt, in 37 % der Fälle wurden vage und allgemeine Angaben gemacht wie „bewusst“, „umweltfreundlich“ und „nachhaltig“. Diese zielten darauf ab, den Verbrauchern den Eindruck zu vermitteln, dass ein Produkt keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt habe. Dies entspreche aber nicht den Tatsachen.
In knapp 60 % der Fälle fehlte es an leicht zugänglichen Belegen für die dargestellten Behauptungen. In rund 42 % der Fälle läge eine irreführende oder falsche Behauptung nahe. Geplant sei, die Unternehmen anzusprechen und so Probleme bei der Darstellung der Informationen zu beheben.