Urteil zu Vergleichsportalen: Check24 soll sich als Makler zu erkennen geben

15.07.2016
Quelle: dpa
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von Raphaela Kwidzinski, Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (Abo)

Ob das Urteil Auswirkungen auf den Hotel- und Reisebereich hat, ist noch offen. Fest steht aber schon jetzt: Auch hier kassieren vermeintliche Vergleichsportale Provisionen von Hoteliers und anderen Anbietern, etwa Reiseveranstaltern. Vom Hotelverband Deutschland (IHA), der sich schon seit langem für mehr Transparenz am Online-Buchungsmarkt stark macht, wird das Urteil zu Check24 daher begrüßt. "Anbieter von Vergleichsportalen sollten den Charakter ihres Geschäftsmodells offenlegen, damit der Nutzer klare Informationen darüber erhält, ob er beispielsweise eine Reise-Community, ein Bewertungsportal, eine Meta-Suchmaschine oder eine Buchungsplattform mit direkten oder indirekten Buchungsmöglichkeiten aufsucht", sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer der IHA. Zudem sollte der Gast eindeutig darauf hingewiesen werden, wenn die Hotel-Platzierung in den Ergebnislisten von Buchungsportalen, Bewertungsseiten und Meta-Suchmaschinen anderen Kriterien als der Sterneklassifizierung, den Gästebewertungen, dem Zimmerpreis oder der Entfernung zu einem gewünschten Ziel unterworfen sei, also wenn beispielsweise zusätzlich Geld an das jeweilige Portal geflossen ist.

Urteil zu Vergleichsportalen: Check24 soll sich als Makler zu erkennen geben

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