Urteil zu Anonymität im Internet: Runter mit der Sturmhaube

01.07.2014
Erbgroßherzogliches Palais des Bundesgerichthofs in Karlsruhe
Erbgroßherzogliches Palais des Bundesgerichthofs in Karlsruhe

von Reinhard Müller, Frankfurter Allgemeine Zeitung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Anonymität im Internet geschützt. Nicht nur in Bewertungsportalen dürfen Kommentatoren damit weiter unerkannt pöbeln. Dahinter steckt ein fragwürdiges Verständnis von fast grenzenloser Freiheit im Netz.

Urteil zu Anonymität im Internet: Runter mit der Sturmhaube

Quelle: FAZ

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