Urheberrecht

23.12.2022
Hotelführer

GEMA stellt Berechnungsgrundlage von Brutto- auf Nettowerte um

© GEMA

Die GEMA hat angekündigt, ab dem 01. Januar 2023 die Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen umzustellen. Tarifübergreifend werden Abfragen wie „Eintritt“ oder „Umsatz“ von Brutto- auf die Abfrage von Nettowerten geändert. Die GEMA hat hierzu auf ihrer Webseite Informationen und Rechenbeispiele veröffentlicht.

Sie sollten vor diesem Hintergrund neuen Vertragsangebote/Rechnungen der GEMA genau prüfen. Zu achten ist insbesondere darauf, ob ggf. Angaben zu Eintrittsgeldern/Umsätzen, die bisher in Bruttobeträgen angegeben waren, für Musiknutzungen ab 2023 zum Nettobetrag umgerechnet worden sind. Der Nettobetrag ist nun für die Berechnung der Vergütungshöhe maßgeblich.

Bei der Anmeldung von Veranstaltungen/Musiknutzungen bei der GEMA müssen künftig die Nettobeträge angegeben werden. Hier müssen gegebenenfalls die in Ihrem Kundenkonto hinterlegten Angaben geändert werden. Die GEMA hat mitgeteilt, dazu zeitnah gesonderte Anschreiben an Kunden mit bestehenden Dauerlizenzen zu versenden.

Quelle: Bundesvereinigung der Musikverantsalter / DEHOGA

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