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25.05.2021
Hotelführer

Fernseh-Sondertarif für das Aufstellen von Großbildschirmen anlässlich der Fußball-EM 2021

Fußball-Europameisterschaft 2021
© UEFA

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und der DEHOGA Bundesverband haben mit der GEMA einen Fernseh-Sondertarif für das Aufstellen von Großbildschirmen anlässlich der Fußball-EM 2021 vereinbaren können. Die GEMA wird Ende Mai 2021 über 100.000 Gastronomen, Hoteliers, Einzelhändler,  Fitnessstudio- und Spielhallenbetreiber sowie sonstige Nutzer anschreiben und den Sondertarif denjenigen anbieten, die bisher noch keine Fernseh-GEMA-Lizenz besitzen.

Das GEMA-Anschreiben an die Betriebe finden Sie zu Ihrer Kenntnis hier ebenso vorab wie ein DEHOGA-Merkblatt mit den wichtigsten Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung.

Achtung: In vielen Fällen ist der reguläre Fernsehtarif (für 2 Monate) günstiger, als der GEMA-Sondertarif! Dies gilt insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte (bis 106 cm Bilddiagonale = 42 Zoll) aufgestellt werden. 

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21.03.2023
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H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
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Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.