Umfrage: Bitte um Teilnahme!

10.11.2021
Hotelführer

Transparenz und Fairness von Online-Hotelbuchungsportalen

Seit dem 12. Juli 2020 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („Platform-to-Business-Verordnung“). Für Hotels soll die „P2B-Verordnung“ einige Verbesserungen im Umgang mit Online-Plattformen erreichen.

Zudem gab die Europäische Kommission im Dezember 2020 bekannt, dass Booking.com und die Expedia-Gruppe die Darstellung ihres Unterkunftsangebots verbessert und mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang gebracht haben. Die Änderungen betreffen Angaben zu Werbeangeboten und Rabatten sowie Techniken zur Beeinflussung von Verbraucherverhalten.

Mit dieser Umfrage wollen wir überprüfen, ob sich Booking.com und Expedia an die Vorgaben der P2B-Verordnung und an die gegenüber der EU Kommission gemachten Verpflichtungen halten und mehr Transparenz bei der Darstellung von Preisen, Rabatten und Angeboten hergestellt haben.

Wir bitten Sie sehr herzlich, an der Umfrage teilzunehmen. Über diesen Link ist die Umfrage zu erreichen: https://www.surveymonkey.de/r/transparenzundfairness

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung!

Weitere
24.05.2023
Hotelverband

Im Rahmen des Hospitality Festivals upnxt laden wir Sie zur IHA-Mitgliederversammlung am 21. Juni 2023 um 16:00 Uhr in das Science Congress Center Munich nach Garching bei München ein. Informieren Sie sich aus erster Hand und gestalten Sie die Branchenpolitik mit! Bitte beachten Sie die aktualisierte Tagesordnung mit einer Nachwahl zum Beirat sowie die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt „Finanzen“.

24.05.2023
Energie

Der Hotelverband und sein Preferred Partner ENGIE Deutschland haben ein „Energieeffizienz- und Klimaschutz Netzwerk - Speziell für die IHA-Hotellerie“ gestartet und laden interessierte IHA-Mitglieder ein, sich an diesem Netzwerk zu beteiligen. Am 12. Juni 2023 findet von 9.00 bis 15.30 Uhr das nächste Treffen auf Usedom statt.

24.05.2023
Human Resources

Nach Maßgabe des Gesetzentwurfs soll es künftig ausreichen, dass Antragsteller im Ausland (Drittstaat, außerhalb der Europäischen Union) eine zweijährige Berufsausbildung absolviert haben und darüber hinaus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Eine formale Anerkennung des im Heimatland erworbenen Abschlusses ist nicht erforderlich, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt.