Tourismuspolitik

16.12.2021
Hotelführer

Jana Schimke (CDU) ist neue Vorsitzende des Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages

Die Abgeordnete Jana Schimke (CDU/CSU) steht an der Spitze des Tourismusausschusses. In der konstituierenden Sitzung unter Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) wurde Schimke am 15. Dezember in geheimer Wahl einstimmig zur Vorsitzenden des Gremiums gewählt.

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages zählt insgesamt 19 Mitglieder. Die SPD-Fraktion stellt sechs Parlamentarier, die CDU/CSU-Fraktion fünf und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Abgeordnete. Der FDP gehören zwei Mitglieder des Ausschusses an, der AfD ebenfalls zwei Mitglieder und der Fraktion Die Linke ein Mitglied des Gremiums.

Die Ausschussmitglieder sind:

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.