Tourismus

13.12.2021
Hotelführer

Kultusministerkonferenz beschließt Sommerferienzeitraum 2025 bis 2030

Nach langem und intensivem Streit  hat die Kultusministerkonferenz Beginn und Ende der Sommerferien in allen 16 Ländern für den Zeitraum 2025 bis 2030 festgelegt. Die neue langfristige Sommerferienregelung soll Planungssicherheit für Schulen, für den Sommerurlaub der Familien mit schulpflichtigen Kindern und für die Tourismusbranche schaffen.

Die Kultusministerkonferenz hat ihrer Entscheidung wieder einmal maßgeblich pädagogische Gesichtspunkte zugrunde gelegt. So stellte sie sicher, dass die Dauer der Schulhalbjahre trotz wechselnder Ferientermine möglichst konstant bleibt, um den Schulen eine kontinuierliche und verlässliche Lernplanung einschließlich der Prüfungen zu ermöglichen. Die Regelung sieht für die Jahre 2025 bis 2028 sowie für das Jahr 2030 einen Gesamtferienzeitraum von 80 Tagen und für 2029 ausnahmsweise von 87 Tagen vor.

Damit ist wird es lediglich in 2029 einen Zeitraum von 87 Tagen für die Sommerferien geben und das auch nur, weil 2029 Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland bereits am 18. Juni in die Sommerferien startet. Diese Abkehr von der bisherigen Praxis, dass Bundesländer abwechselnd auch in der zweiten Juni-Hälfte Ferienbeginn haben, ist enttäuschend für den Deutschlandtourismus. Der bisher geltende Ferienkorridor der Jahre 2018 bis 2024 von 82 Tagen wird unterschritten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hatte sich zusammen mit anderen Verbänden der Tourismuswirtschaft für eine weitestgehende Beibehaltung des bisherigen Korridors eingesetzt. 

Übersicht Sommerferien 2025 bis 2030

Hintergrund

Grundlage für die Festlegung der Ferienregelungen in den einzelnen Ländern ist Artikel 25 der „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ (Beschluss der KMK vom 15.10.2020). Die Länder sind bei der Sommerferienregelung weiterhin fünf Ländergruppen (möglichst gleichmäßige Verteilung der Gesamtbevölkerung) zugeordnet:

Gruppe I      Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Gruppe II     Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Gruppe III    Nordrhein-Westfalen
Gruppe IV    Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Gruppe V     Baden-Württemberg, Bayern

Um zu vermeiden, dass die erholungssuchende Bevölkerung jeweils zur gleichen Zeit den Urlaub antritt bzw. beendet und um entsprechend nachteilige Folgen für den Verkehr und für die Quartiernachfrage in den Feriengebieten zu verhindern, haben die Länder ein rollierendes System zur Festlegung der Sommerferientermine für die Ländergruppen vereinbart. Dabei liegen die Sommerferien von Bayern und Baden-Württemberg (Ländergruppe V), die traditionell Pfingstferien haben, auf dem letzten Termin, um einen ausreichenden Lern- und Prüfungszeitraum zwischen Pfingst- und Sommerferien sicherzustellen.

Quelle: Kultusministerkonferenz

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