Neues Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht keine Verpflichtung für die Gastronomie vor

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung beschlossen (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG). Für die Gastronomie ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vorgesehen.
Aus Sicht des DEHOGA ist die Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierwohllabels bis hin zur Gastronomie weder erforderlich noch zielführend. Sie wäre auch aus rechtlichen Gründen bedenklich. Der DEHOGA wird sich deshalb auch weiterhin für eine freiwillige Tierhaltungskennzeichnung einsetzen.
Nach den Plänen der Regierung ist die Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf die Gastronomie jedoch noch nicht vom Tisch. So hat das BMEL zu dieser Frage unter anderem in seinen FAQ zur Tierhaltungskennzeichnung ausgeführt:
„Bei der Einführung einer staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung gelten andere und zugleich höhere rechtliche Anforderungen auf nationaler und EU-Ebene als bei einer freiwilligen Kennzeichnung. Deshalb wird die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung schrittweise eingeführt. Begonnen wird mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen.
Weitere Vermarktungswege, insbesondere über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung sowie weitere Tierarten werden im Laufe der Legislaturperiode in die Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen, wenn im Rahmen des ersten Schrittes das Konzept der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung am Beispiel Schweinefleisch bei der EU-Kommission notifiziert wurde und das Gesetz in Kraft getreten ist.“
Über den Fortgang des Gesetzesvorhabens halten wir Sie selbstverständlich informiert. Unter den folgenden Links können Sie Details zum Kabinettsbeschluss und zu den Plänen der Bundesregierung aufrufen:
Ausführliche Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
FAQ zur Tierhaltungskennzeichnung
Quelle: DEHOGA Bundesverband