
ZEIT Online
Müssen Gastronomen oder andere Anbieter dafür haften, wenn ihr WLAN illegal genutzt wird? Der BGH hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, wann das der Fall sei kann.
Störerhaftung: Bundesgerichtshof bestätigt Gesetz zur WLAN-HaftungMüssen Gastronomen oder andere Anbieter dafür haften, wenn ihr WLAN illegal genutzt wird? Der BGH hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, wann das der Fall sei kann.
Störerhaftung: Bundesgerichtshof bestätigt Gesetz zur WLAN-Haftung