Lohnsteuerliche Behandlung unentgeltlicher oder verbilligter Mahlzeiten ab Januar 2021

Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft legen die Höhe des geldwerten Vorteils fest, den ein Arbeitnehmer dadurch erhält. Diese Sachbezugswerte werden zum Bruttolohn hinzugerechnet. Für das kommende Jahr wurden sie in der Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht. Es gelten für 2021 nachstehende Werte:
Sachbezugswerte in Euro für freie Verpflegung
Verpflegung | Tageswerte | Monatswerte |
Frühstück | € 1,83 (2020: € 1,80) | € 55,00 (2020: € 54,00) |
Mittagessen | € 3,47 (2020: € 3,40) | € 104,00 (2020: € 102,00) |
Abendessen | € 3,47 (2020: € 3,40) | € 104,00 (2020: € 102,00) |
Vollverpflegung | € 8,77 (2020: € 8,60) | € 263,00 (2020: € 258,00) |
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 237,00 Euro monatlich.
Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte.
Diese ergeben sich aus § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung. Dort steht:
Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich
- bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 Prozent,
- für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 Prozent und
- bei der Belegung
- mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent
- mit drei Beschäftigten um 50 Prozent und
- mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent
Die Prozentwerte werden immer auf den Ausgangswert von 237,00 Euro angewendet.
Sachbezugswerte in Euro für freie Unterkunft
Volljährige Arbeitnehmer
Unterkunft belegt mit | Unterkunft allgemein | Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt / Gemeinschaftsunterkunft | |
1 Beschäftigtem | mtl. | 237,00 | 201,45 |
ktgl. | 7,90 | 6,72 | |
2 Beschäftigten | mtl. | 142,20 | 106,65 |
ktgl. | 4,74 | 3,56 | |
3 Beschäftigten | mtl. | 118,50 | 82,95 |
ktgl. | 3,95 | 2,77 | |
mehr als 3 Beschäftigten | mtl. | 94,80 | 59,25 |
ktgl. | 3,16 | 1,98 |
Jugendliche und Auszubildende
Unterkunft belegt mit | Unterkunft allgemein | Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt / Gemeinschaftsunterkunft | |
1 Beschäftigtem | mtl. | 201,45 | 165,90 |
ktgl. | 6,72 | 5,53 | |
2 Beschäftigten | mtl. | 106,65 | 71,10 |
ktgl. | 3,56 | 2,37 | |
3 Beschäftigten | mtl. | 82,95 | 47,40 |
ktgl. | 2,77 | 1,58 | |
mehr als 3 Beschäftigten | mtl. | 59,25 | 23,70 |
ktgl. | 1,98 | 0,79 |