Steuerrecht

06.01.2021
Hotelführer

Lohnsteuerliche Behandlung unentgeltlicher oder verbilligter Mahlzeiten ab Januar 2021

Steuern

Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft legen die Höhe des geldwerten Vorteils fest, den ein Arbeitnehmer dadurch erhält. Diese Sachbezugswerte werden zum Bruttolohn hinzugerechnet. Für das kommende Jahr wurden sie in der Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht. Es gelten für 2021 nachstehende Werte:

Sachbezugswerte in Euro für freie Verpflegung

Verpflegung

Tageswerte

Monatswerte

Frühstück

€ 1,83  (2020: € 1,80)

€ 55,00   (2020: € 54,00)

Mittagessen

€ 3,47  (2020: € 3,40)

€ 104,00 (2020: € 102,00)

Abendessen

€ 3,47  (2020: € 3,40)

€ 104,00 (2020: € 102,00)

Vollverpflegung

€ 8,77 (2020: € 8,60)

€ 263,00 (2020: € 258,00)

 

Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 237,00 Euro monatlich.

Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte.

Diese ergeben sich aus § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung. Dort steht:

Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich

  1. bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 Prozent,
  2. für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 Prozent und
  3. bei der Belegung
    • mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent
    • mit drei Beschäftigten um 50 Prozent und
    • mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent

Die Prozentwerte werden immer auf den Ausgangswert von 237,00 Euro angewendet.

Sachbezugswerte in Euro für freie Unterkunft 

Volljährige Arbeitnehmer

Unterkunft belegt mit

Unterkunft allgemein

Aufnahme in  Arbeitgeberhaushalt / Gemeinschaftsunterkunft

1 Beschäftigtem 

mtl.

237,00

201,45

ktgl.

7,90

6,72

2 Beschäftigten 

mtl.

142,20

106,65

ktgl.

4,74

3,56

3 Beschäftigten 

mtl.

118,50

82,95

ktgl.

3,95

2,77

mehr als 3

Beschäftigten 

mtl.

94,80

59,25

ktgl.

3,16

1,98

 

Jugendliche und Auszubildende

Unterkunft belegt mit

Unterkunft allgemein

Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt / Gemeinschaftsunterkunft

1 Beschäftigtem 

mtl.

201,45

165,90

ktgl.

6,72

5,53

2 Beschäftigten 

mtl.

106,65

71,10

ktgl.

3,56

2,37

3 Beschäftigten 

mtl.

82,95

47,40

ktgl.

2,77

1,58

mehr als 3

Beschäftigten 

mtl.

59,25

23,70

ktgl.

1,98

0,79

 

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