Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll bis 2023 verlängert werden

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 21. September 2022 den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drucksache 20/2247) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen unter anderem EU-Vorgaben aus der Systemrichtlinie und Alkoholstrukturrichtlinie umgesetzt werden.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) sollte eigentlich zum Jahresende 2022 auslaufen, nun aber bis Ende 2023 verlängert werden.
In der Aussprache des Ausschusses begrüßte die SPD-Fraktion das Gesetzesvorhaben. Die Entlastung der Gastronomie sei angebracht, denn eine Wiederanhebung der Umsatzsteuer wäre inflationstreibend gewesen.
Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass sie die Maßnahmen zur Biermengenstaffel und zur Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie selbst bereits gefordert habe (BT-Drucksache 20/1727). Danach hätte die Umsatzsteuerermäßigung allerdings dauerhaft gelten sollen. 2023 werde man die nächste Verlängerung erleben, sonst werde es ein Sterben der Gastronomiebetriebe geben. Dieser Antrag der größten Oppositionsfraktion wurde jedoch abgelehnt.
Bündnis 90/Die Grünen wiesen die Kritik der Union an der Befristung der Umsatzsteuer für die Gastronomie zurück. Die Befristung sei auch von Sachverständigen aus der Wissenschaft befürwortet worden. Die Fraktion Die Linke unterstütze die Maßnahmen für Brauereien und die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie. Die Befristung sei jedoch richtig.