Pauschbeträge 2021 für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) festgelegt

Das Bundesministerium der Finanzen hat die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird zwischen dem Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 und dem Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 unterschieden, wie bereits auch im letzten BMF-Schreiben zu den Sachentnahmen. Die angegebenen Werte sind allerdings identisch für die beiden Halbjahre. Die in den beiden Tabellen angegebenen Werte sind Halbjahreswerte.
Sofern Betriebe nachweislich auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen waren oder werden, kann in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen, vgl. Punkt 3. des BMF-Schreibens.