Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) im Jahr 2023

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 die für das Jahr 2023 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht.
Berücksichtigt wird, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis Ende 2023 gilt und damit über den 31. Dezember 2022 verlängert wurde. Daher gelten einheitliche Sätze für das gesamte Jahr 2023.
Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie hier.