Stadt greift bei zweckentfremdeten Wohnungen nicht durch
19.03.2015
von Simone Lutz, Badische Zeitung
Seit knapp einem Jahr gilt in Freiburg das Zweckentfremdungsverbot: Wer eine Wohnung anders nutzen will, etwa als Ferienwohnung, braucht dazu eine Genehmigung. Gegen ungenehmigte Nutzungen ermittelt seither das Baurechtsamt.
Stadt greift bei zweckentfremdeten Wohnungen nicht durch