Sozialversicherung

04.11.2022
Hotelführer

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

© Bundesregierung/Tybussek

Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Diese Werte sind bundesweit gleich.

Rentenversicherung

Ab 1. Januar 2023 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro im Monat (2022: 6.750 Euro) und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro im Monat (2022: 7.050 Euro) liegen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird diese Einkommensgrenze bei 8.700 Euro (2022: 8.350 Euro) in den neuen Ländern und bei 8.950 Euro (2022: 8.650 Euro) in den alten Ländern liegen.

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2023 vorläufig auf 43.142 Euro im Jahr (2022: 38.901 Euro) festgesetzt.

Weitere
24.05.2023
Hotelverband

Im Rahmen des Hospitality Festivals upnxt laden wir Sie zur IHA-Mitgliederversammlung am 21. Juni 2023 um 16:00 Uhr in das Science Congress Center Munich nach Garching bei München ein. Informieren Sie sich aus erster Hand und gestalten Sie die Branchenpolitik mit! Bitte beachten Sie die aktualisierte Tagesordnung mit einer Nachwahl zum Beirat sowie die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt „Finanzen“.

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Der Hotelverband und sein Preferred Partner ENGIE Deutschland haben ein „Energieeffizienz- und Klimaschutz Netzwerk - Speziell für die IHA-Hotellerie“ gestartet und laden interessierte IHA-Mitglieder ein, sich an diesem Netzwerk zu beteiligen. Am 12. Juni 2023 findet von 9.00 bis 15.30 Uhr das nächste Treffen auf Usedom statt.

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Human Resources

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