Richter bringen Bettensteuer in Lüneburg und Schulenberg zu Fall

27.01.2015
Altstadt Lüneburg; Foto: Mijozi / Wikimedia Commons
Altstadt Lüneburg; Foto: Mijozi / Wikimedia Commons

Kreiszeitung.de

Das Oberverwaltungsgericht hat die Bettensteuer in Lüneburg und Schulenberg im Oberharz für unrechtmäßig erklärt. Grundsätzlich dürfe in Niedersachsen zwar eine Bettensteuer erhoben werden, die Satzung in Lüneburg sei aber nicht differenziert genug gewesen, urteilten die Lüneburger Richter.

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Richter bringen Bettensteuer in Lüneburg und Schulenberg zu Fall
Quelle: Kreiszeitung

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