Richter bringen Bettensteuer in Lüneburg und Schulenberg zu Fall
27.01.2015
Kreiszeitung.de
Das Oberverwaltungsgericht hat die Bettensteuer in Lüneburg und Schulenberg im Oberharz für unrechtmäßig erklärt. Grundsätzlich dürfe in Niedersachsen zwar eine Bettensteuer erhoben werden, die Satzung in Lüneburg sei aber nicht differenziert genug gewesen, urteilten die Lüneburger Richter.
Richter bringen Bettensteuer in Lüneburg und Schulenberg zu Fall