Hotelverband legt aktualisiertes Merkblatt zum novellierten Reiserecht vor

Die Insolvenzsicherung von Pauschalreiseanbietern hat seit dem 1. November im Grundsatz über den neu gegründeten Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zu erfolgen. Dies betrifft auch in Deutschland gelegene Hotels, sofern sie Pauschalreisen im reiserechtlichen Sinne anbieten und hierfür Vorauszahlungen von ihren Gästen verlangen.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat im Gesetzgebungsverfahren allerdings erreichen können, dass Hotels als Reiseanbieter mit einem jährlichen Pauschalreiseumsatz von unter 10 Mio. Euro von einer Opt-out-Klausel Gebrauch machen und sich weiterhin auch über Versicherungen oder Bankbürgschaften absichern können.
Die bisherigen und neuen Regelungen zum Reiserecht inklusive Praxistipps haben wir in einem Merkblatt für Hoteliers aufbereitet. IHA-Mitglieder können das Merkblatt „Reiserecht & Reisesicherungsfonds – Informationen und Praxistipps“ kostenfrei im IHA-Extranet (Extranet - Downloads - Recht) abrufen.