Das Europäische Parlament und der Rat haben sich gestern auf eine Reform der EU-Pauschalreise-Richtlinie geeinigt. Kernpunkte der Einigung sind eine klarere Definition der Pauschalreise (Abschaffung der bislang schwer greifbaren „verbundenen Reiseleistungen“), neue Vorgaben zur Verwendung von Gutscheinen sowie präzisere Regeln zu Stornierungen, Erstattungen und Insolvenzsicherung. Online-Buchungen, bei denen Kundendaten innerhalb von 24 Stunden zwischen verschiedenen Anbietern weitergegeben werden, sollen künftig häufiger als Pauschalreise gelten und damit unter die Schutzvorschriften der Richtlinie fallen.
Eine detailliertere Analyse mit den Auswirkungen für die Hotellerie kann erst nach Vorliegen des Richtlinientextes erfolgen.
Die Einigung muss Anfang 2026 noch formell von Parlament und Rat bestätigt werden; anschließend haben die Mitgliedstaaten 28 Monate für die nationale Umsetzung und weitere 6 Monate bis zur Anwendung der neuen Regeln. Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird den Prozess weiter eng begleiten und sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung der Vorgaben für Beherbergungsbetriebe in Deutschland einsetzen.
Die Pressemitteilung des EU Parlaments finden Sie hier: