Urteil des OLG Düsseldorf zu Meistbegünstigungsklauseln von HRS

10.01.2015
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Pressespiegel

Mit Beschluss vom 09. Januar 2015 hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen die Auffassung des Bundeskartellamts bestätigt, dass die zwischen der HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH (HRS) und ihren Vertragshotels vereinbarten "Bestpreisklauseln" kartellrechtswidrig sind.


Der Senat hat deshalb die Beschwerde der HRS gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 20. Dezember 2013 zurückgewiesen. HRS bleibt die weitere Durchführung und Vereinbarung von "Bestpreisklauseln" untersagt.


Das Urteil des 1. Kartellsenates des OLG Düsseldorf fand ein großes Medienecho. In der folgenden Linksammlung haben wir die wichtigsten Meldungen zusammengestellt:


Pressemitteilung des OLG Düsseldorf:

Nr. 2/2015 HRS-Hotelbuchungsportal: "Bestpreisklauseln" kartellrechtswidrig und damit unzulässig


Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:

Bestpreisklauseln von HRS verstoßen gegen deutsches und europäisches Kartellrecht - Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt den Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamtes

Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA):

OLG Düsseldorf erklärt Paritätsklauseln von HRS für klar wettbewerbswidrig

Bundesweite Medien:


FAZ online: HRS darf von Hotels keine Billiggarantie verlangen


Spiegel online: Gericht erklärt Bestpreis-Klauseln für wettbewerbswidrig


Handelsblatt online: Bestpreisabsprachen von HRS nicht zulässig


Stern: Verbot für HRS-Bestpreisklauseln bleibt bestehen


SZ online (via dpa): Verbot für HRS-Bestpreisklauseln bleibt bestehen


Berliner Zeitung: HRS muss Bestpreisklausel streichen


Die WELT: Hotel-Portal HRS muss Billigpreis-Garantie aufgeben


t-online.de: OLG Düsseldorf kippt Bestpreis-Klauseln von Hotel-Portal HRS


n-tv.de: Gericht untersagt HRS Bestpreisklauseln


WAZ online: Hotel-Buchungsportale: Gericht stärkt Kartellamt den Rücken

Quelle: Pressespiegel

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