Urteil des OLG Düsseldorf zu Meistbegünstigungsklauseln von HRS

Pressespiegel
Mit Beschluss vom 09. Januar 2015 hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen die Auffassung des Bundeskartellamts bestätigt, dass die zwischen der HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH (HRS) und ihren Vertragshotels vereinbarten "Bestpreisklauseln" kartellrechtswidrig sind.
Der Senat hat deshalb die Beschwerde der HRS gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 20. Dezember 2013 zurückgewiesen. HRS bleibt die weitere Durchführung und Vereinbarung von "Bestpreisklauseln" untersagt.
Das Urteil des 1. Kartellsenates des OLG Düsseldorf fand ein großes Medienecho. In der folgenden Linksammlung haben wir die wichtigsten Meldungen zusammengestellt:
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf:
Nr. 2/2015 HRS-Hotelbuchungsportal: "Bestpreisklauseln" kartellrechtswidrig und damit unzulässig
Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:
Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA):
OLG Düsseldorf erklärt Paritätsklauseln von HRS für klar wettbewerbswidrig
Bundesweite Medien:
FAZ online: HRS darf von Hotels keine Billiggarantie verlangen
Spiegel online: Gericht erklärt Bestpreis-Klauseln für wettbewerbswidrig
Handelsblatt online: Bestpreisabsprachen von HRS nicht zulässig
Stern: Verbot für HRS-Bestpreisklauseln bleibt bestehen
SZ online (via dpa): Verbot für HRS-Bestpreisklauseln bleibt bestehen
Berliner Zeitung: HRS muss Bestpreisklausel streichen
Die WELT: Hotel-Portal HRS muss Billigpreis-Garantie aufgeben
t-online.de: OLG Düsseldorf kippt Bestpreis-Klauseln von Hotel-Portal HRS
n-tv.de: Gericht untersagt HRS Bestpreisklauseln
WAZ online: Hotel-Buchungsportale: Gericht stärkt Kartellamt den Rücken