Politik

17.09.2021

DEHOGA-Wahlcheck und Aufruf zur Bundestagswahl

Am 26. September haben Sie die Wahl: Bei der Bundestagswahl geht es darum, die politischen Weichen für die nächsten vier Jahre zu stellen. Das Rennen zwischen den Parteien ist eng wie selten. Jede Stimme zählt - auch und gerade, wenn es um die Zukunft unserer Branche geht.

Deshalb enthalten unsere M@ilnews heute auch den Wahlaufruf des DEHOGA Bundesverbandes. Wer steht an der Seite der Hoteliers und Gastronomen? Informieren Sie sich über den Wahlcheck, wer wie auf die Fragen und Forderungen der Branche geantwortet hat.

Es kann und darf uns nicht gleichgültig sein, wer nach der Wahl am Steuer sitzt und den Kurs für unsere Branche vorgibt. Gehen Sie zur Wahl und geben Sie der Stimme des Gastgewerbes Gewicht!

Weitere
26.03.2024
Nachhaltigkeit

Nach Angaben der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) hat Booking.com aufgrund einer entsprechenden Beschwerde beschlossen, sein so genanntes „Travel Sustainable“-Programm ab dem 25. März 2024 weltweit vom Netz zu nehmen. Die ACM hat die Darstellung dieses Programms als irreführend eingestuft.

26.03.2024
Wirtschaftspolitik

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Im Wesentlichen wurden Änderungen bei der Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate, bei der auf vier Jahre befristeten Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie bei der Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung vorgenommen. Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie wurde nicht geändert, er verbleibt bei 19 Prozent.

26.03.2024
Bürokratie

Wie von vielen Wirtschaftsverbänden in der aktuellen Bürokratie-Debatte eingefordert, geht die Bundesregierung im Arbeitsrecht nun doch einen kleinen Schritt ins Digitalzeitalter: Im Nachweisgesetz soll der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nicht mehr zwingend in der strengen Schriftform („nasse Unterschrift“) erfolgen müssen. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Unternehmen im Gastgewerbe!