Pilotprojekt "Gastro-Kontrollbarometer" rechtswidrig

12.12.2016
Hotelführer
1NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und NRW-Verbraucherzentralenpräsident Wolfgang Schuldzinski (v.l.n.r.) am 0.01.015; Foto: http://www.verbraucherzentrale.nrw/appetitlich-app-auf-erfolgskurs--ein-jahr-gastronomie-kontrollbarometer-fuer-duisburg-und-bielefeld
1NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und NRW-Verbraucherzentralenpräsident Wolfgang Schuldzinski (v.l.n.r.) am 0.01.015; Foto: http://www.verbraucherzentrale.nrw/appetitlich-app-auf-erfolgskurs--ein-jahr-gastronomie-kontrollbarometer-fuer-duisburg-und-bielefeld

Juris

Das OVG Münster hat entschieden, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch darauf hat, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden die im Rahmen der Risikobeurteilung von Gastronomiebetrieben ermittelten Punktwerte für ein im Internet veröffentlichtes "Gastro-Kontrollbarometer" herausgeben.


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Pilotprojekt "Gastro-Kontrollbarometer" rechtswidrig

Quelle: Juris

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