Pilotprojekt "Gastro-Kontrollbarometer" rechtswidrig
12.12.2016
Juris
Das OVG Münster hat entschieden, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch darauf hat, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden die im Rahmen der Risikobeurteilung von Gastronomiebetrieben ermittelten Punktwerte für ein im Internet veröffentlichtes "Gastro-Kontrollbarometer" herausgeben.
Pilotprojekt "Gastro-Kontrollbarometer" rechtswidrig