Payment

25.11.2025

Hotelverband Deutschland (IHA) warnt vor Ausweitung des bedingungslosen Rückerstattungsrechts auf Händler-initiierte Kartenzahlungen (MIT)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) im Zuge der laufenden Trilog-Verhandlungen zur europäischen Payment Services Regulation (PSR) vor der geplanten Ausweitung des bedingungslosen Rückerstattungsrechts auf sämtliche von Händlern initiierte Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions – MIT) nach Artikel 62 (1) des Verordnungsentwurfs.

Denn nach den aktuellen Vorschlägen von Rat und EU-Kommission sollen Zahlende künftig innerhalb von acht Wochen nach einer MIT-Transaktion ohne Angabe von Gründen eine Erstattung verlangen können – analog zum bereits heute bestehenden Recht bei SEPA-Lastschriften. Was im Bereich der Lastschrift für elementare Grundversorgungsleistungen sachgerecht sein kann, wäre für MIT nach Auffassung von IHA und HDE jedoch hochproblematisch.

MIT kommen in zahlreichen Geschäftsmodellen zur Anwendung – von Hotellerie, Reisen und Autovermietungen über Abonnementmodelle bis hin zu E-Commerce und automatischen Prepaid-Aufladungen. Insbesondere in der Hotellerie werden MIT genutzt, um etwaige „No-Shows“ bei nicht fristgerecht stornierten Reservierungen abzudecken oder nachträgliche, berechtigte Belastungen (z. B. Minibar, Schäden, verlängerte Aufenthalte) abzurechnen. Ein pauschales, bedingungsloses Rückerstattungsrecht würde diese etablierten und für den Betrieb zwingend notwendigen Prozesse massiv beeinträchtigen.

„Ein achtwöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für rechtmäßige und vertraglich vereinbarte MIT-Transaktionen öffnet Tür und Tor für verharmlosend sogenannten ‚Friendly Fraud‘ und verlagert das Risiko nahezu vollständig auf Hotels und Handel“, warnt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Für die Hotellerie wären zusätzliche Rückbelastungen, Liquiditätsrisiken und erheblicher administrativer Mehraufwand die Folge.“

Bereits heute besteht für Verbraucher gemäß der PSD2 das Recht, bei Unstimmigkeiten MIT-Transaktionen anzufechten. Aus Sicht des Hotelverbandes ist ein zusätzliches, bedingungsloses Rückerstattungsrecht daher weder erforderlich noch verhältnismäßig, würde aber bestehende Missbrauchsrisiken deutlich erhöhen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt daher ausdrücklich die Position des Europäischen Parlaments, wonach das bedingungslose Erstattungsrecht auf SEPA-Lastschriften (SDD) beschränkt werden sollen und MIT von Artikel 62 (1) ausgenommen bleiben.

„Wir appellieren an die Bundesregierung, sich im Rat klar für eine Ausnahme von MIT aus Artikel 62 (1) einzusetzen“, so Lindner weiter. „Europa braucht moderne und zuverlässige Zahlungsprozesse. Dazu gehören auch rechts- und planungssichere MIT, ohne die weder eine Vielzahl digitaler Geschäftsmodelle noch die alltägliche Praxis in Hotellerie und Handel funktionieren können.“

Nähere Einzelheiten können Sie der untenstehenden gemeinsamen Stellungnahme von HDE und IHA entnehmen:

 

Weitere
03.12.2025
Reiserecht

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich gestern auf eine Reform der EU-Pauschalreise-Richtlinie geeinigt. Kernpunkte der Einigung sind eine klarere Definition der Pauschalreise (Abschaffung der bislang schwer greifbaren „verbundenen Reiseleistungen“), neue Vorgaben zur Verwendung von Gutscheinen sowie präzisere Regeln zu Stornierungen, Erstattungen und Insolvenzsicherung. Online-Buchungen, bei denen Kundendaten innerhalb von 24 Stunden zwischen verschiedenen Anbietern weitergegeben werden, sollen künftig häufiger als Pauschalreise gelten und damit unter die Schutzvorschriften der Richtlinie fallen.

03.12.2025
Mehrwertsteuer

Der DEHOGA Bundesverband hat sein Merkblatt zur Handhabung des reduzierten Mehrwersteuersatzes ab 1. Januar 2026 um Hinweise zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Umsätzen aus Silvesterparties, die über den Jahreswechsel hinausgehen, aktualisiert. Die Handreichung informiert darüber, welcher Mehrwertsteuersatz rechtlich korrekt anzuwenden und auszuweisen ist.

03.12.2025
Schadensersatz

Der Hotelverband bietet allen Hoteliers aus Deutschland, die sich zur Teilnahme an der Sammelklage auf Schadensersatz gegen Booking.com registriert haben, das Registrierungsverfahren aber noch nicht mit dem digitalen Gegenzeichnen der Teilnahmevereinbarung abgeschlossen haben, am 11. Dezember 2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr, eine Videokonferenz (Webinar) zur Klärung aller offenen Fragen an.