OVG-Urteil: Bettensteuersatzung der Stadt Dortmund ist nichtig - Auswirkungen auch für Kölner Satzung

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Durch vier Urteile vom heutigen Tage hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster entschieden, dass die Beherbergungsabgabesatzung (Bettensteuersatzung) der Stadt Dortmund nichtig ist. Es wies damit Berufungen der Stadt Dortmund gegen Urteile zurück, mit denen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz den Klagen von drei Hoteliers und einer Campingplatzbetreiberin stattgegeben hatte. Die Kölner DEHOGA leitet aus dem Urteil auch Konsequenzen für die Kölner Kulturförderabgabe ab, die sich an die Dortmunder Satzung anlehne. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln fordert diese nun auf die Kölner Satzung auszusetzen und bisher eingezogenes Geld zurückzuerstatten.
Die Unternehmer hatten gegen Steuerbescheide der Stadt Dortmund geklagt, mit denen für entgeltliche private Übernachtungen eine Beherbergungsabgabe festgesetzt worden war. Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht aus, die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für entgeltliche private Übernachtungen sei zwar grundsätzlich möglich, nicht aber als Steuerschuld des Unternehmers, wie es die Dortmunder Satzung regele. ...
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