OVG Münster bestätigt: Rundfunkgebühr ist rechtens
17.03.2015

Focus Online
Seit 2013 wird die Rundfunkgebühr pro Haushalts eingetrieben, unabhängig davon ob ein Radio oder TV überhaupt genutzt wird. Dagegen klagen seit einiger Zeit mehrere Personen – und scheiteren immer wieder. Auch die vierte Berufung in Münster wurde nun abgewiesen.
Auch vierte Berufung abgewiesen - Oberverwaltungsgericht bestätigt: Rundfunkgebühr ist rechtens