
Focus Online
Seit 2013 wird die Rundfunkgebühr pro Haushalts eingetrieben, unabhängig davon ob ein Radio oder TV überhaupt genutzt wird. Dagegen klagen seit einiger Zeit mehrere Personen – und scheiteren immer wieder. Auch die vierte Berufung in Münster wurde nun abgewiesen.
Auch vierte Berufung abgewiesen - Oberverwaltungsgericht bestätigt: Rundfunkgebühr ist rechtens