OVG Münster bestätigt: Rundfunkgebühr ist rechtens

17.03.2015
Foto: dpa / David Ebener
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Focus Online

Seit 2013 wird die Rundfunkgebühr pro Haushalts eingetrieben, unabhängig davon ob ein Radio oder TV überhaupt genutzt wird. Dagegen klagen seit einiger Zeit mehrere Personen – und scheiteren immer wieder. Auch die vierte Berufung in Münster wurde nun abgewiesen.  

Auch vierte Berufung abgewiesen - Oberverwaltungsgericht bestätigt: Rundfunkgebühr ist rechtens

Quelle: Focus Online

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