Österreich: Buchungsplattformen blitzten in Sachen Bestpreisklausel ab

17.10.2017
Hotelführer
© VfGH / Achim Bieniek
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Salzburger Nachrichten

Hoteliers in Österreich dürfen weiterhin auf ihrer eigenen Homepage Zimmer günstiger anbieten als auf den großen Internet-Buchungsplattformen. Die Plattformen booking.com und Expedia sind nämlich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit ihrem Versuch abgeblitzt, das seit Jahresanfang geltende Verbot der Bestpreisklauseln für die Internet-Plattformen zu Fall bringen.

Österreich: Buchungsplattformen blitzten in Sachen Bestpreisklausel ab

Quelle: SN

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