
Salzburger Nachrichten
Hoteliers in Österreich dürfen weiterhin auf ihrer eigenen Homepage Zimmer günstiger anbieten als auf den großen Internet-Buchungsplattformen. Die Plattformen booking.com und Expedia sind nämlich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit ihrem Versuch abgeblitzt, das seit Jahresanfang geltende Verbot der Bestpreisklauseln für die Internet-Plattformen zu Fall bringen.
Österreich: Buchungsplattformen blitzten in Sachen Bestpreisklausel ab