Neue Schlichtungsstelle für Verbraucherfragen: Schlichtung mit Schieflage
02.04.2016
02elf Abendblatt
Am 1. April 2016 tritt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmer können durch ihre Teilnahme an der Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben.
Neue Schlichtungsstelle für Verbraucherfragen: Schlichtung mit Schieflage