Erweiterte Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen

Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen.
Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Ab dem 1. Juli 2022 darf verpackte Ware darf in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.
Der DEHOGA Bundesverband hat ein Merkblatt zum Thema "Erweiterte Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen" erstellt.
Weitere Informationen zu den neuen verpackungsrechtlichen Pflichten ab dem 1. Juli 2022 finden Sie zudem auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Dort können Sie auch direkt den Registrierungsprozess starten.