Technische Screening-Kriterien für Beherbergungsbetriebe zur EU-Taxonomie vorgestellt

Die Europäische Kommission hat eine sogenannte Taxonomie beschlossen, mit der private Investitionen in Tätigkeiten gelenkt werden sollen, um in der EU bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dabei handelt es sich um ein Transparenzinstrument und Klassifizierungssystem, das eine Liste ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten für Investitionszwecke beinhaltet.
Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang nun die Bundesregierung darüber informiert, dass die Platform on Sustainable Finance, eine Expertengruppe der Europäischen Kommission, im November 2022 den untenstehenden Bericht (382 Seiten!) mit Empfehlungen zur Methodik und zu technischen Screening-Kriterien für die Klima- und Umweltziele der EU-Taxonomie veröffentlicht hat.
Ab Seite 303 werden im Kapitel über Wiederherstellung und Sanierung auch Hotels, Ferienanlagen, Campingplätze und ähnliche Beherbergungsbetriebe unter dem Ziel "wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme" aufgeführt. Dort wird beschrieben, welche Wirtschaftstätigkeiten als Beitrag zur Erhaltung und/oder Wiederherstellung angesehen werden könnten und was ein Managementplan für die biologische Vielfalt enthalten sollte. Er beschreibt auch die vorgeschlagenen Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und diejenigen, die als nachhaltige Lieferkette in Frage kommen.
Der Bericht ergänzt eine von der Plattform bereits im März 2022 vorgelegte Empfehlung. Die EU-Kommission hat zugesagt, diese zusätzlichen Empfehlungen sorgfältig zu prüfen.