Melderecht

06.04.2022
Hotelführer

Fortgang des Pilotprojekts "digitaler Hotel-Check-in" derzeit ungewiss

Ex-Staatsministerin Dorothee Bär am 17.05.2021 beim digitalen Check-in im Hotel Steigenberger am Kanzleramt
© Bundesregierung

Über das von der Bundesregierung initiierte und geführte Pilotprojekt zum digitalen Hotel-Check-in haben wir bereits mehrfach, u.a. anlässlich des IHA-Hotelkongresses 2021, berichtet. Der „Go-Live“ des Pilotbetriebs mit Angestellten der projektbeteiligten Unternehmen Deutsche Bahn, Lufthansa, Bosch und BWI und den teilnehmenden Hotelketten Steigenberger, Motel One und Lindner erfolgte am 17. Mai 2021 im Steigenberger Hotel Am Kanzleramt Berlin mit der damaligen Staatsministerin Dorothee Bär.

Die zugrundeliegende ID-Wallet des Bundes wurde jedoch am 26. September 2021 aus den Download-Portalen wieder entfernt, nachdem Überlastungs- und Sicherheitsprobleme mit dem versuchten Go-Live des digitalen Führerscheinnachweises aufgetreten waren. Über den Zeitpunkt einer möglichen erneuten Inbetriebnahme der Lösung kann die Bundesregierung derzeit keine Aussage treffen. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Kleine Anfrage mit der Bundestags-Drucksache 20/1179 mit.   

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die beteiligten Partnerhotels für den Einsatz des digitalen Hotel Check-ins gemäß der Experimentierklausel im Bundesmeldegesetz jeweils eine Genehmigung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) benötigen. Die im Rahmen des Pilotprojekts erteilten Genehmigungen seien im November 2021 ausgelaufen. „Verlängerungsanträge wären grundsätzlich möglich“, heißt es in der Antwort weiter.

„Seit dem Rückzug der ID Wallet aus den App-Stores im Zusammenhang mit dem versuchten Go-Live des digitalen Führerscheinnachweises am 26. September 2021 ist auch die Nutzung dieser Pilotlösung (für den digitalen Hotel-Check-In) nicht mehr möglich“, führt die Regierung im Detail aus. Über den Zeitpunkt einer möglichen erneuten Inbetriebnahme der Anwendung sei aufgrund ausstehender Entscheidungen zum weiteren Vorgehen zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage möglich.

An dem Pilotprojekt sind bisher nach Regierungsangaben 112 Beherbergungsbetriebe der drei teilnehmenden Hotelketten beteiligt. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sei es durch die Corona-Krise im Verlauf des Projekts zu einer gegenüber Normalbedingungen reduzierten Reisetätigkeit gekommen, was die Aussagekraft des Pilotbetriebs jedoch nicht signifikant einschränke.

Wir halten Sie selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.